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Begleitetes Fahren ab 17 (BF17)

Mit 16 1/2 Jahren kannst du dich bei uns anmelden um dein Führerschein machen.

Wenn du dann 17 Jahre alt geworden bist, und dein Führerschein erhalten hast, kannst du mit einer Begleitungperson am Straßenverkehr teilnehmen.

 

Dazu müssen einige Bestimmungen eingehalten werden:

 

  • Eine Begleitperson muss angegeben werden
  • Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein
  • Die Begleitperson muss seit mindestens 5 Jahren ein Führerschein lückenlos besitzen
  • Die Begleitperson darf nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben

 

Begleitetes Fahren ab 17 – Überblick

Zwischen der BF17-Führerscheinausbildung und der Führerscheinausbildung mit 18 Jahren sind keine Unterschiede vorhanden.

Jedoch gibt es Bestimmungen wenn du die theoretische oder praktische Prüfung angetreten möchtest:

  • Die theoretische Prüfung darfst du frühestens drei Monate vor deinem 17. Geburtstag ablegen
  • Die praktische Prüfung darf du frühestens einen Monat vor deinem 17. Geburtstag ablegen
  • Dein Führerschein erhältst du zu deinem 17. Geburtstag

 

Nach dem Führerscheinerwerb muss dich die angegebene Begleitperson, wenn du aktiv am Straßenverkehr teilnehmen möchtest, bis zu deinem 18. Geburtstag begleiten.

Nach dem Erreichen des 18. Lebensjahres entfällt die Begleitungsregel und darfst alleine aktiv am Straßenverkehr teilnehmen.

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