Mit 16 1/2 Jahren kannst du dich bei uns anmelden um dein Führerschein machen.
Wenn du dann 17 Jahre alt geworden bist, und dein Führerschein erhalten hast, kannst du mit einer Begleitungperson am Straßenverkehr teilnehmen.
Dazu müssen einige Bestimmungen eingehalten werden:
Zwischen der BF17-Führerscheinausbildung und der Führerscheinausbildung mit 18 Jahren sind keine Unterschiede vorhanden.
Jedoch gibt es Bestimmungen wenn du die theoretische oder praktische Prüfung angetreten möchtest:
Nach dem Führerscheinerwerb muss dich die angegebene Begleitperson, wenn du aktiv am Straßenverkehr teilnehmen möchtest, bis zu deinem 18. Geburtstag begleiten.
Nach dem Erreichen des 18. Lebensjahres entfällt die Begleitungsregel und darfst alleine aktiv am Straßenverkehr teilnehmen.
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