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Fahrerlaubnisklasse B

 

 

 

Der Weg zum Führerschein

Der Weg zum Führerschein ist ein relativ einfacher Weg, dennoch musst du eine bestimmte Abfolge einhalten. Einige der Schritte erfordern dein erfolgreiches Abschließen eines vorherigen Schrittes. Einige dieser Schritte brauchen Zeit, Geduld, Fleiß. Außerdem kommen einige behördliche Formalitäten hinzu.

 

Den genauen Weg zum Führerschein findest du hier.

 

Fahrerlaubnisklasse B:

Kenngrößen:

  • Kraftfahrzeuge bis einer zulässigen Gesamtmasse von max. 3500 kg
  • Beförderung von max. 8 Personen zuzüglich Fahrer

Fahrerlaubnisklasse B197:

  • Keine Einschränkungen im Führerschein

  • Ausbildung auf Automatik- und Schaltgetriebe

  • Praktische Prüfung kann auf Automatikgetriebe abgelegt werden

  • Mindestens zehn Fahrstunden (à 45 Minuten) auf einem Schaltwagen der Klasse B im Rahmen der praktischen Führerscheinausbildung

  • Mindestens 15-minütige Testfahrt auf einem Schaltwagen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften mit einem Fahrlehrer

  • Vorlage einer Bescheinigung nach Anlage 7 der Fahrschülerausbildungsordnung über das Absolvieren der Stunden und Testfahrt

Fahrerlaubnisklasse A:

Kenngrößen:

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50cm3
  • Einer bauartbedingten Höchstgeschwindkeit von mehr als 45km/h
  • Motorleistung mehr als 35kW bzw. 48PS
  • Leistungsgewicht mehr als 0,2kW/kg

 

 

Fahrerlaubnisklasse A2:

Kenngrößen:

  • Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50cm3
  • Einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h
  • Motorleistung nicht mehr als 35kW bzw. 48PS
  • Leistungsgewicht nicht mehr als 0,2kW/kg

 

 

Fahrerlaubnisklasse A1:

Kenngrößen:

  • Krafträder mit einem Hubraum nicht mehr als 125cm3
  • Motorleistung nicht mehr als 11kW / 15PS
  • Leistungsgewicht nicht mehr als 0,1kW/kg

 

 

Schlüsselzahl B196:

Kenngrößen:

  • Krafträder mit einem Hubraum nicht mehr als 125cm3
  • Motorleistung nicht mehr als 11kW / 15PS
  • Leistungsgewicht nicht mehr als 0,1kW/kg
  • Achtung: B196 ist nur in Deutschland gültig!

 

 

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